Startseite > Gesetze > BKatV > Nr. 1-1.4

BKatV: BKatV § 5 | Nr. 1-1.4 | Nr. 2-7.2.3  ]

   in Gesetzen und Verordnungen
 nur exakte Wortphrase
 

Bußgeldkatalog

Abschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung


Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
Kategorie
zur
Fahrerlaubnis
auf Probe
  Grundregeln      
1 Durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt      
1.1 einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt 10 €    
1.2 einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert 20 €    
1.3 einen anderen gefährdet 30 €    
1.4 einen anderen geschädigt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist 35 €    
1.5 Beim Fahren in eine oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigt 30 €    

 
Quelle: Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 13. November 2001 (BGBl. I 2001, Nr. 59, Seite 3033), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 04.12.2010. Letzte Änderung durch: Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 1. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 60 S. 1737 Art. 2, ausgegeben zu Bonn am 03. Dezember 2010).
Die Wiedergabe des aufgeführten Textes erfolgt ohne Gewähr!
Seiteninhalt bereitgestellt durch: © Verkehrsportal.de
Seite drucken