Abschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung
Nr.
Tatbestand
Regelsatz in Euro und Punkte
Fahrverbot in Monate
Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe
Grundregeln
1
Durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
1.1
einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt
10 €
1.2
einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert
20 €
1.3
einen anderen gefährdet
30 €
1.4
einen anderen geschädigt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist
35 €
1.5
Beim Fahren in eine oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigt
30 €
Quelle: Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 13. November 2001 (BGBl. I 2001, Nr. 59, Seite 3033), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 04.12.2010. Letzte Änderung durch: Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 1. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 60 S. 1737 Art. 2, ausgegeben zu Bonn am 03. Dezember 2010).
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