| www.strafzettel.de | "Abstandsrechner: Hinweis zur Rechenmethodik" | Druckseite generiert am: 07.02.2012 12:34 Uhr |
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Abstandsrechner - Hinweis zur Rechenmethodik
Die deutsche Rechtsprechung sieht einen ausreichenen Abstand, bei Vorliegen normaler Verhältnisse, der einer in 1,5 Sekunden durchfahrenen Strecke entspricht. *)
Als Berechnungsmaßstab für die Regelbuße hat sich allerdings die Faustregel "Mindestabstand = halber Tachowert" bzw. eine in 1,8 Sekunden durchfahrene Strecke durchgesetzt. *)
Der Abstandsrechner berücksichtigt wahlweise beide Varianten ("Sekundenmethode" oder "Faustregelmethode"), soweit die Berechnung nicht nach den im Bußgeldkatalog definierten Abstandsgrenzen erfolgt (Nr. 12 i. V. m. Tabelle 2 BKatV).
Die Voreinstellung des Abstandsrechners ist die "Faustregelmethode".
*) vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, § 4 StVO, RNrn. 6, 15, Verlag C. H. Beck
Text: Rolf Tjardes, © verkehrsportal.de
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